Wir helfen Ihnen, Abschied zu nehmen.

Bei uns finden Sie Menschen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Ihre Angehörigen und Freunde nach Ihren persönlichen Vorstellungen würdevoll zu bestatten.
Wir beraten Sie kompetent, vielfältig und begleiten Sie respektvoll in der schweren Zeit. Selbstverständlich behandeln wir den Verstorbenen mit Würde und Respekt. Wir stehen Ihnen auch weiterhin nach der Bestattung zur Verfügung, wenn Sie das wünschen.
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen
Telefonisch 040 67301366

Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung)

vom 20. 12. 1988 (GVBl. S. 303)

Auf Grund des § 32 des Bestattungsgesetzes vom 14. September 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167) wird verordnet:

Erster Abschnitt Särge und Urnen

§ 1 Särge, Leichenhüllen, Leichenbekleidung und Urnen

Zweiter Abschnitt Friedhofsordnung für die staatlichen Friedhöfe

§ 2 Trauerfeiern, anonyme Bestattungen

§ 3 Größe der Grabstätten

Die zuständige Behörde setzt die Größe und Anordnung der Grabstätten fest.

§ 4 Belegung der Wahlgrabstätten

§ 5 Beisetzung

§ 7 Verhalten auf den Friedhöfen

§ 8 Grabpflege, Grabschmuck

§ 9 Grabausstattung in Grabfeldern mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften

§ 10 Grabmale in Grabfeldern mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften

Dritter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschrift

§ 11 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 33 Absatz Nummer 15 des Bestattungsgesetzes handelt, wer

§ 12 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1989 in Kraft

Anschrift

Dithmarscher Str.41
22049 Hamburg

Google Maps