Wir helfen Ihnen, Abschied zu nehmen.

Bei uns finden Sie Menschen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Ihre Angehörigen und Freunde nach Ihren persönlichen Vorstellungen würdevoll zu bestatten.
Wir beraten Sie kompetent, vielfältig und begleiten Sie respektvoll in der schweren Zeit. Selbstverständlich behandeln wir den Verstorbenen mit Würde und Respekt. Wir stehen Ihnen auch weiterhin nach der Bestattung zur Verfügung, wenn Sie das wünschen.
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen
Telefonisch 040 67301366

Statue

ERBSCHAFT

Der Ausdruck Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers, 1922 Abs. 1 BGB.

Der Erbe (oder die Erbengemeinschaft) ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Die Erbschaft ist also der Gegenstand dieses Rechts Überganges, der sowohl die Aktiva als auch die Passiva des Vermögens des Erblassers umfasst (Universalsukzession). Neben dem Eigentum wird kraft 857 BGB auch der Besitz auf den oder die Erben übertragen.

Sie regeln oft auch Fragen des Friedhofs, Rechtes und teilweise auch die Sektion von Leichen.
Eine Bestattungspflicht besteht in Deutschland aus christlicher Tradition als Erdbestattung bereits seit dem Mittelalter. Anfangs war die Kirchgemeinde in ihren Kirchhöfen dafür zuständig, auch für das Armenbegräbnis. Mit dem Allgemeinen preußischen Landrecht von 1806 wurden dann gesetzliche Regelungen getroffen. Aus hygienischen Gründen war es damit verboten, Leichen innerhalb bebauter Flächen zu begraben.

Anschrift

Dithmarscher Str.41
22049 Hamburg

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