Wir helfen Ihnen, Abschied zu nehmen.

Bei uns finden Sie Menschen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Ihre Angehörigen und Freunde nach Ihren persönlichen Vorstellungen würdevoll zu bestatten.
Wir beraten Sie kompetent, vielfältig und begleiten Sie respektvoll in der schweren Zeit. Selbstverständlich behandeln wir den Verstorbenen mit Würde und Respekt. Wir stehen Ihnen auch weiterhin nach der Bestattung zur Verfügung, wenn Sie das wünschen.
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen
Telefonisch 040 67301366

engel statue

TRAUERFALL

Nach dem Verlust eines Menschen sollte die erste Zeit eigentlich der Trauer gewidmet sein. Doch leider muss gerade in diesen ersten Momenten vieles bedacht und organisiert werden. Neben der Planung der eigentlichen Bestattung und Trauerfeier schließt dieses auch die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten mit ein.

In Erste Schritte möchten wir Ihnen erläutern, was getan werden muss, bevor wir für Sie tätig werden können. Die Rubrik Bestattungsarten soll Ihnen einen kurzen Überblick über die in Deutschland erlaubten Bestattungsformen geben. In Formalitäten haben wir für Sie aufgelistet, welche Dokumente wir benötigen, um die behördlichen Angelegenheiten für Sie zu regeln. Sollten Sie nicht im Besitz aller notwendigen Dokumente sein, können wir diese für Sie beantragen. Wir beraten Sie in all diesen Punkten gerne persönlich.

Hand

Erste Schritte

Bei einem Trauerfall im Haus muss als Erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod offiziell feststellt. Dies kann sowohl der Hausarzt als auch der Notarzt für Sie machen. Jeder praktizierende Arzt ist gesetzlich verpflichtet, den sogenannten Totenschein auszustellen. Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Pflegepersonal diese Aufgabe für Sie. Erst danach können Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Verstorbenen beauftragen.

Hierfür sind wir Tag und Nacht für Sie da, auch an Sonn- und Feiertagen. Bitte scheuen Sie sich nicht, anzurufen!

Grundsätzlich ist die Auswahl eines Bestattungsunternehmens auch immer eine Frage des Vertrauens. Selbst wenn Dritte bereits eine Überführung durch ein anderes Bestattungsunternehmen veranlasst haben, steht es Ihnen frei, den Bestatter Ihrer Wahl mit allem Weiteren zu betrauen.

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BESTATTUNGSARTEN

Ganz gleich, ob ein Todesfall überraschend eintritt oder Sie darauf vorbereitet sind, der Verlust des geliebten Menschen ist immer ein schmerzliches Ereignis für die Hinterbliebenen.

In dieser schweren Zeit ist es für die Angehörigen nicht leicht, an alles zu denken. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und erledigen für Sie alle notwendigen Formalitäten

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Gräber
Friedhof

ERDBESTATTUNG

Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her.

Friedhof

FEUERBESTATTUNG

Unter Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung, früher Leichenverbrennung, versteht man die Veraschung einer Leiche. In westlichen Ländern wird dieser Vorgang im Krematorium durchgeführt. Die Beisetzung Überreste erfolgt gewöhnlich in einer Aschekapsel

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SEEBESTATTUNG

Auf See wurden bis ins frühe 20. Jahrhundert fast ausschließlich Personen bestattet, die an Bord verstarben und für die eine Beisetzung des Leichnams an Land nicht praktikabel erschien.
In Einzelfällen wurden und werden nach wie vor auch die Särge von an Land verstorbenen Seeleuten dem Meer übergeben,

Friedhof

ANONYME BESTATTUNG

Bei einer anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf Wunsch des Verstorbenen auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Auf Friedhöfen finden sich deshalb gelegentlich anonyme Grabfelder.

Gräber

FORMALITÄTEN

Je nach Familienstand des Verstorbenen werden folgende Urkunden zur Regelung der behördlichen Formalitäten benötigt:

bei Ledigen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis bzw. Pass

bei Verheirateten:

  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (oder einen aktuellen Familienbuchauszug)
  • Personalausweis bzw. Pass

bei Verwitweten:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (oder einen aktuellen Familienbuchauszug)
  • Personalausweis bzw. Pass

bei Geschiedenen:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk bzw. gerichtliches Scheidungsurteil (oder einen aktuellen Familienbuchauszug)
  • Personalausweis bzw. Pass

Sämtliche Urkunden werden im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt.

Anschrift

Dithmarscher Str.41
22049 Hamburg

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